„Antibiotikamanager“ unzulässig
Schutzverband erfolgreich gegen krankheitsbezogene Werbung auf Lebensmitteln: Werbung für Nahrungsergänzungsmittel gegen Nebenwirkungen von Antibiotika ist krankheitsbezogen und damit unzulässig.
Schutzverband erfolgreich gegen krankheitsbezogene Werbung auf Lebensmitteln: Werbung für Nahrungsergänzungsmittel gegen Nebenwirkungen von Antibiotika ist krankheitsbezogen und damit unzulässig.