OLG München: „zu jedem Antibiotikum“ hat Krankheitsbezug – Schutzverband auch in 2. Instanz erfolgreich

Das OLG München hat mit Urteil vom 15.12.2022, Az.: 29 U 386/21 (nicht rechtskräftig) auf Antrag des Schutzverbandes einem Unternehmen verboten, ein Nahrungsergänzungsmittel aus verschiedenen Stämmen von Bifidobakterien und Lactobacillen mit der krankheitsbezogenen Angabe „zu jedem Antibiotikum“ und der irreführenden Angabe „wissenschaftlich geprüft“ zu bewerben. In Bezug auf die Angabe „zu jedem Antibiotikum“ hat es […]