Sie haben Bedenken, dass Ihr Mitbewerber sich nicht an die Regeln des Wettbewerbs hält? Dann wenden Sie sich an uns. Sie können bei uns postalisch, per E-Mail oder per Fax Beschwerden einreichen. Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme mit uns immer Ihren Namen, ggf. Ihre Firma und Ihre postalische Adresse sowie eine direkte Kommunikationsmöglichkeit, z. B. über Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an.
Wir prüfen satzungsmäßig Beschwerden über unlauteres Verhalten, die uns von unseren Mitgliedern oder auch von Nichtmitgliedern zugetragen werden. Anonym vorgebrachten Beschwerden gehen wir grundsätzlich nicht nach.
Wir empfehlen, Beschwerden grundsätzlich postalisch an den Schutzverband zu richten. So kann sichergestellt werden, dass uns insbesondere die Originale der beanstandeten Werbemaßnahmen vorliegen. Beschreiben Sie bitte bei Ihrer Beschwerde den Verstoß so genau, dass wir diesen bereits aufgrund Ihres Vortrages feststellen und belegen können. Wir nehmen grundsätzlich keine Verdachtsermittlungen vor. Ein pauschaler Hinweis auf unlauteres Verhalten ist unzureichend.