Beratung der Mitglieder & Beschwerdestelle

Mitgliederberatung

Mitglieder des Schutzverbandes können sich im Rahmen des Satzungszwecks in allen Fragen des Lauterkeitsrechts, seien es eigene Werbemaßnahmen oder das Auftreten der Mitbewerber am Markt, an uns wenden. Der Schutzverband steht auch als Sparringspartner für Rechtsabteilungen der Mitglieder zur Verfügung.

Bei der Beratung greifen wir auf die langjährige Expertise und Erfahrung des Schutzverbandes zurück. Diese hat er sich über das letzte halbe Jahrhundert erarbeitet in sämtlichen Belangen des Wettbewerbsrechts von

  • klassischen Rabattaktionen oder
  • Irreführungen über Fragen der Preiswerbung, der
  • Mitbewerberherabsetzung bis hin zu den Besonderheiten des
  • Verbraucherinformationsrechts im Fernabsatz und des 
  • Textilkennzeichnungsrechts.

Historisch gewachsen bildet daneben ein Schwerpunkt der Beratungsthemen das Recht der

  • Lebensmittel,
  • Nahrungsergänzungsmittel,
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke,
  • Arzneimittel,
  • Medizinprodukte,
  • sonstige Heilmittel,
  • Kosmetika und der Bedarfsgegenstände.

Der Schutzverband prüft das Anliegen, lässt dem Mitglied eine Einschätzung zukommen und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein. Er stimmt sein Vorgehen mit dem Mitglied ab, wobei bei der Rechtsverfolgung die Entscheidung letztlich beim Schutzverband liegt.

Sie haben als Mitglied Beratungsbedarf? So erreichen Sie uns:

unter unserer Telefonnummer
+49 (0)89 540 56 150

oder per E-Mail an
info@schutzverband.info

Unsere Kerngeschäftszeiten sind:

Montag – Donnerstag:
8.30 bis 12.00 und
14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:
8.30 bis 12.00 Uhr

Beschwerdestelle - Ihr Schutzschild gegen Wettbewerbsverstöße

Sie haben Bedenken, dass Ihr Mitbewerber sich nicht an die Regeln des Wettbewerbs hält? Dann wenden Sie sich an uns. Sie können bei uns postalisch, per E-Mail oder per Fax Beschwerden einreichen. Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme mit uns immer Ihren Namen, ggf. Ihre Firma und Ihre postalische Adresse sowie eine direkte Kommunikationsmöglichkeit, z. B. über Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an.

Wir prüfen satzungsmäßig Beschwerden über unlauteres Verhalten, die uns von unseren Mitgliedern oder auch von Nichtmitgliedern zugetragen werden. Anonym vorgebrachten Beschwerden gehen wir grundsätzlich nicht nach.

Wir empfehlen, Beschwerden grundsätzlich postalisch an den Schutzverband zu richten. So kann sichergestellt werden, dass uns insbesondere die Originale der beanstandeten Werbemaßnahmen vorliegen. Beschreiben Sie bitte bei Ihrer Beschwerde den Verstoß so genau, dass wir diesen bereits aufgrund Ihres Vortrages feststellen und belegen können. Wir nehmen grundsätzlich keine Verdachtsermittlungen vor. Ein pauschaler Hinweis auf unlauteres Verhalten ist unzureichend.