Mit Kostenbeschluss des OLG München vom 20.06.2024 (Az.: 19 W 512/23 e) hat der Schutzverband nun endlich ein seit 2020 geführtes Verfahren abgeschlossen, in dem es um die Frage ging, ob Nahrungsergänzungsmittel in Gummibärchenform in der konkreten Aufmachung vertrieben werden...