Pressemitteilung EuGH Vorlage
Pflichtangaben in der Lebensmittelwerbung:
Schutzverband lässt offene Rechtsfrage klären!
BGH legt EuGH strittige Fragen zu Pflichtangaben in der Lebensmittelwerbung mit Gesundheits-bezug vor.
Mit dem Vorlagebeschluss wird im Verfahren (BGH, I ZR 130/23) des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. geklärt werden, ob künftig in der Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben (hier z.B. „Gesund Gewicht verlieren“) zusätzliche – auch umfangreiche – Pflichthinweise gemacht werden müssen, oder ob der Abdruck der Hinweise auf der Verpackung ausreicht. Die Entscheidung wird Einfluss auf eine Vielzahl von Lebensmittelwerbungen haben.
Im konkreten Fall bewarb ein Unternehmen ein Nahrungsergänzungsmittel mit Konjak-Glucomannan in einer Zeitschrift mit Hinweisen auf Gewichtsverluste und Senkung des Cholesterinspiegels bei entsprechender Anwendung des Nährstoffs. Auf der Verpackung befanden sich die Pflichtinformationen im Hinblick auf eine gesunde Ernährung sowie besondere Warnhinweise, nicht jedoch in der Werbung. Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft beanstandete dies unter anderem wegen Verstoß gegen 10 Abs. 2 HCVO.
Durch Unterschiede in den jeweiligen amtssprachlichen Fassungen der zugrundeliegenden EU-Verordnung, aus der sich die Pflichtangaben ableiten (Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006), ist nun strittig, ob die jeweiligen Pflichtangaben und Hinweise auch dann in der Werbung gemacht werden müssen, wenn sich die diese auf der Umverpackung des Produktes bereits befinden. Der Schutzverband vertritt die Auffassung, dass die Angaben auch in der Werbung erfolgen müssen. Die Gerichte gaben ihm über zwei Instanzen recht.
Der BGH legte nun dem EuGH, der bei Zweifeln der Auslegung des Europarechts das letzte Wort hat, Fragen vor. Er möchte unter anderem wissen, ob die Informationspflichten in der Werbung auch dann gelten, wenn auf dem Produkt selbst die Informationspflichten erfüllt sind.
„Es bleibt spannend“, sagt Michael Forster, das geschäftsführende Vorstandsmitglied. „Mit dem Verfahren wird endlich für Rechtsklarheit gesorgt werden, wo überall die Informationspflichten bei gesundheitsbezogener Werbung erfüllt werden müssen. Die praktische Relevanz dieser Rechtsfrage ist erheblich!“
Anm.:
Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft ist ein Wettbewerbsverband, dessen Kerntätigkeit in der Überwachung des lauteren Wettbewerbs sowie in der Verfolgung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht besteht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bewerbung und Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln (darunter insbesondere Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel), Arzneimitteln, Medizinprodukten und Kosmetika.