Auftrag des Schutzverbandes ist es,
- im Interesse der Allgemeinheit, den lauteren Wettbewerb in der Wirtschaft zu fördern, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu erhalten, echten Leistungswettbewerb zu schützen und den unlauteren Wettbewerb in allen Erscheinungsformen im Zusammenwirken mit Behörden und Gerichten zu bekämpfen (gemäß § 2 Nr. 1 der Satzung).
- faire Wettbewerbsbedingungen für alle Gewerbetreibenden zu schaffen und zu erhalten – unabhängig ihrer Betriebsgröße und im Interesse aller Marktteilnehmer.
- sich auch „heißer”, d.h. kontrovers diskutierter Rechtsfragen anzunehmen. In Abgrenzung zu Verbänden, die ausschließlich und massenhaft klare Rechtsverstöße aus der Werbung kostenpflichtig abmahnen und somit sichere Einnahmen verfolgen, geht es in der Tätigkeit des Schutzverbands oftmals auch um umstrittene Rechtskomplexe.
- für die jeweilige Branche bedeutsame und umstrittene Fragen sowie wettbewerbsrechtlich grundlegende Problemstellungen einer höchstrichterlichen Klärung zuzuführen.
Der Schutzverband agiert grundsätzlich neutral und als objektive Kontrollinstanz im Wettbewerb!
Folgendes Zitat von Bundespräsident a.D. Professor Dr. Roman Herzog spiegelt die Zielsetzung des Schutzverbandes wider:
„Wichtig ist der Mittelstand aus zwei staatspolitischen Gründen. 3,2 Mio. selbständige Unternehmer sichern die Freiheit eher als nur 600 Vorstände von Aktiengesellschaften, und je mehr mittelständische Unternehmer sich an der Lösung der Probleme beteiligen, desto größer sind die Überlebenschancen einer Geselllschaft. Deshalb stimme ich für den Mittelstand… Eine freie Marktwirtschaft braucht man nicht für Großunternehmer, die nehmen sich ihre Freiheit. Der Mittelstand hingegen sichert unsere Freiheit.“
(Bundespräsident a.D. Professor Dr. Roman Herzog, Träger des Deutschen Mittelstandspreises 2001 anlässlich seiner Verleihung)