Organigramm

Rechtsform

Der Schutzverband wurde im August 1962 als eingetragener Verein gegründet und

am 09.08.1962 im Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen (Amtsgericht München, Vereinsregister, NR. VR 7557).

Organe

Die Organe des Schutzverbandes sind

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Schutzverbandes. Sie wird in der Regel alle 2 Jahre durch den Vorsitzenden einberufen. Die Mitgliederversammlung ist zur Beschlussfassung über die grundlegenden Angelegenheiten des Verbandes berufen. Das Nähere regelt § 7 der Satzung des Schutzverbandes.

Vorstand

Der ehrenamtlich tätige Vorstand des Schutzverbandes besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern. Der Vorstand vertritt den Schutzverband vereinsrechtlich. Die Aufgaben regelt § 9 der Satzung des Schutzverbandes.

Vorsitzende: 
Frau Gabriele Sehorz

Stellvertreter und geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Herr Michael Forster

Weitere Vorstandsmitglieder:
Herr Hans-Jürgen Grosser (Schatzmeister)

Beirat

Der Beirat, dessen Mitglieder nicht Mitglieder des Verbandes sein müssen, steht dem Vorstand beratend zur Seite.

Geschäftsführung

Der Geschäftsführer ist — im Sinne des § 30 BGB — als besonderer Vertreter des Schutzverbandes, für alle Angelegenheiten, die die gewöhnlichen Tätigkeiten des Verbandes betreffen, zuständig. Er leitet die Geschäftsstelle des Verbandes.

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Herr Michael Forster

Assistentinnen der Geschäftsleitung

Folgende Mitarbeiterinnen assistieren der Geschäftsführung in den gewöhnlichen Tätigkeiten des Verbandes:

Frau Helga Wolf:
Frau Wolf assistiert der Geschäftsführung insbesondere im Rahmen der organisatorischen und administrativen Tätigkeit.

Frau Petra Jendrzejowski:
Frau Jendrzejowski ist im Sekretariat des Schutzverbandes beschäftigt. Unter anderem nimmt sie Ihre Anrufe entgegen und beantwortet die eingehenden Mails.

Frau Astrid Kraus:
Frau Kraus assistiert der Geschäftsführung insbesondere im Rahmen der Prüfung und Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Sie ist darüber hinaus damit beschäftigt, ob und inwieweit sich die Unterlassungsschuldner an gerichtliche Verbote und/oder Unterlassungserklärungen halten.

Mitgliederstruktur

Der Schutzverband bemüht sich traditionell besonders um die Interessen kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Aber auch große und international agierende Unternehmen aus zahlreichen Branchen zählen zu den Mitgliedern; desweiteren Wirtschafts- und Fachverbände, die vor allem kleine und mittelständische Firmen vertreten.

Der Schutzverband selbst ist Mitglied bei der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.