Zur Geschichte des Münchner Schutzverbandes

Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. wurde im Jahr 1962 auf Betreiben des Deutschen Gewerbeverbandes, Landesverband Bayern e.V., heutiger Name: Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V., von Mitgliedern des Deutschen Gewerbeverbandes gegründet, um eine möglichst umfassende und effektive Ermittlung und Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zu ermögliche

Der Schutzverband wurde am 09.08.1962 unter der Nr. VR 7557 ins Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Nach wie vor trägt er den althergebrachten Namen Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. Symbolisiert werden soll dadurch ein Schutzschild gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen, damit bei Aufgreifen der Wettbewerbsverstöße die Anonymität über eventuelle Beschwerdeführer gewahrt und Gegenschläge verhindert können.

Erstmals 1. Vorsitzender des Schutzverbandes war der angesehene Münchner Kaufmann (Firma F.H. Krause, Firma Avocado GmbH & Co KG) und langjährige BDS-Vizepräsident Hans-Ulrich Krause.

Herr Krause

In seiner Amtszeit von 1962 bis 1996 als 1. Vorsitzender wurde der Verein von den Gerichten und Behörden als seriös anerkannter Wettbewerbsverband etabliert. Der von Hans-Ulrich Krause geführte Schutzverband wurde im Vorfeld zahlreicher Novellierungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) mit eigenen Stellungnahmen vom Gesetzgeber angehört. Seit 1977 vertrat Hans-Ulrich Krause den BDS auch auf europäischer Ebene, wo er als Vizepräsident des Europäischen Komitees für kleine und mittlere Unternehmen (EUROPMI) tätig war.

Die jahrzehntelangen Bemühungen des Schutzverbandes zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Leistungswettbewerbs und Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften hat von höchster Stelle Anerkennung und Auszeichnung erfahren.

So wurde dem 1. Vorsitzenden Hans-Ulrich Krause am 24.11.1982 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

In der Laudatio von Herrn Staatsminister Jaumann vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr heißt es zu den großen Verdiensten des (damaligen) 1. Vorsitzenden des Schutzverbandes bezüglich der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb wie folgt:

Der Schutzverband wurde am 09.08.1962 unter der Nr. VR 7557 ins Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Nach wie vor trägt er den althergebrachten Namen Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. Symbolisiert werden soll dadurch ein Schutzschild gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen, damit bei Aufgreifen der Wettbewerbsverstöße die Anonymität über eventuelle Beschwerdeführer gewahrt und Gegenschläge verhindert können.

Erstmals 1. Vorsitzender des Schutzverbandes war der angesehene Münchner Kaufmann (Firma F.H. Krause, Firma Avocado GmbH & Co KG) und langjährige BDS-Vizepräsident Hans-Ulrich Krause.

„In Ihrer Tätigkeit als Vorsitzender des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft haben Sie sich voll dem Verbandsziel verschrieben, zur Wahrung und Einhaltung des Wettbewerbsrechts beizutragen, um so den freien Leistungswettbewerb im Rahmen der gesetzlichen Vorstellungen zu schützen und zu fördern. Herr Krause, die Allgemeinheit verdankt Ihnen und Ihren vielfältigen Bemühungen zur Erhaltung und Förderung des lauten Wettbewerbs sehr viel. Die soziale Marktwirtschaft kann ihre Dynamik zum Nutzen von uns allen nur entfalten, wenn der Leistungswettbewerb gesichert ist. Der Bundespräsident hat Ihnen in Würdigung ihres jahrzehntelangen Einsatzes das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.”

Gemeinsam mit den Spitzenorganisationen der Wirtschaft und anderen seriösen Wettbewerbsvereinigungen hat der Schutzverband im Jahr 1981 aktiv an der Erarbeitung der „Grundsätze für die Tätigkeit von Wettbewerbsvereinigungen“ mitgewirkt.

Seit seiner Gründung ist der Verband bemüht, auch die Fortentwicklung des Wettbewerbsrechts und anderer einschlägiger Vorschriften auf wettbewerbsrechtlichen Nebengebieten zu fördern. So wurde der Verband bei den Vorarbeiten zur Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr im Oktober 1981 neben der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zu einer Anhörung eingeladen und hat hierzu anschließend eine eigene schriftliche Stellungnahme abgegeben.

Zusammen mit den Spitzenorganisationen der Wirtschaft war der Schutzverband neben der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs die einzige Wettbewerbsvereinigung, die an der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags im April 1986 teilgenommen und auch hierzu eine eigene Stellungnahme eingereicht hat. Darüber hinaus ist der Schutzverband traditionell an zahlreichen Anhörungen und Beratungen zu einschlägigen Gesetzesvorhaben im Wettbewerbsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten beteiligt. Zuletzt hat er Stellung bezogen zu einem reichlich überhasteten Gesetzgebungsverfahren, in dessen Rahmen wegen Zügelung urheberrechtlicher Abmahnfluten gleich auch noch der „fliegende Gerichtsstand“ abgeschafft werden sollte. Hier erfährt der Schutzverband ohnehin eine Benachteiligung und kämpft für eine Konzentration auf sachkompetente Gerichtszuständigkeiten.

Frau Brugger

Im Jahr 1996 kam es nach 33 Jahren höchst verdienstvoller Tätigkeit zu einem Wechsel im Vorsitz des Verbandes: Neue 1. Vorsitzende wurde Frau Heidrun Brugger, Vizepräsidentin der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern, langjährige Stadträtin und Referentin für Wirtschaftsförderung der Stadt Weilheim in Oberbayern, die schon seit 1987 im IHK-Gremium und seit 1993 als Planungsbeirätin der Industrie- und Handelskammer tätig war.
Mit der Präsidentschaft von Frau Brugger blieb der traditionell besonders ausgeprägte Sachverstand für die Praxis im Wettbewerb und in wettbewerbsrechtlichen Fragen, das besondere Engagement und die besondere Branchenkenntnis im Präsidium des Verbandes erhalten.

Frau Brugger als 1. Vorsitzende des Verbandes wurde für ihr ehrenamtliches Engagement zum Schutz des lauteren Wettbewerbs mehrmals von höchster Stelle ausgezeichnet. Als „Powerfrau im Pfaffenwinkel“ (so das IHK-Magazin für München und Oberbayern 11/2008) steht sie für eine effektive und erfolgreiche Arbeit des Verbandes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in all seinen Erscheinungsformen.

Nach 18 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit wurde Frau Brugger feierlich verabschiedet. Neuer Vorsitzender des Schutzverbandes wurde 2014 Herr Michael N. Rosenheimer. Als sein Stellvertreter wurde Herr Rainer Colberg und als weitere Vorstandsmitglieder wurden Herr Dr. Axel Heise und Herr Hans-Jürgen Grosser (Schatzmeister) gewählt.

Herr Rosenheimer

2018 ändert sich der Vorsitz des Schutzverbandes erneut. Herr Michael Weidinger wird einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Die weitern Vorstandsmitglieder Herr Colberg, Herr Dr. Heise und Herr Grosser werden in Ihren Ämtern bestätigt.

Im Laufe der Jahre schlossen sich dem Schutzverband, der selbst Mitglied bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale) ist, zahlreiche weitere Verbände an. So traten dem Verband alsbald bei: Bundesverband der Selbständigen – Deutscher Gewerbeverband, Berlin, mit seinen rund 70.000 Mitgliedern, der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V., der Bund der Selbständigen Gewerbeverband Bayern e.V., sowie jüngst die BDS/DGV Landesverbände Sachsen e.V. Rheinland Pfalz und Saarland e.V.

Der Schutzverband mit seiner 60jährigen Geschichte ist besonders dafür bekannt, sich auch „heißer“, d.h. umstrittener Rechtsfragen anzunehmen. In Abgrenzung zu Verbänden, die ausschließlich und massenhaft klare Rechtsverstöße aus der Werbung kostenpflichtig abmahnten und somit sichere Einnahmen verfolgten, ging es in der Tätigkeit des Schutzverbands oftmals auch um schwierige Rechtskomplexe. Der Schutzverband hat es sich seit jeher zum Ziel gesetzt, für die jeweilige Branche bedeutsame und umstrittene Fragen sowie wettbewerbsrechtlich grundlegende Problemstellungen einer höchstrichterlichen Klärung zuzuführen.

Zur Tätigkeit des Schutzverbandes gehören daher folgende wesentliche Verfahren um grundlegende Rechtsfragen vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof: