Das in Deutschland und Europa führende Markenunternehmen im Sektor Tiefkühlkost plante bereits zu Beginn des Jahres 2019, den Nutri-Score zur Kennzeichnung ihrer Tiefkühlprodukte in Deutschland einzuführen.

Der Schutzverband war der Auffassung, dass das Kennzeichnungssystem gegen die Vorgaben des Unionsrechts verstoße, konkret gegen die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV) und der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung – HCVO).
Der Schutzverband hatte nach fruchtloser Abmahnung des Unternehmens wegen der geplanten Verwendung des Nutri-Scores einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Hamburg gestellt. Mit Urteil vom 16.04.2019 (Az. 411 HKO 9/19) schloss sich das Landgericht Hamburg der Rechtsauffassung des Schutzverbands an und untersagte dem Unternehmen, seine Produkte mit der Nutri-Score-Kennzeichnung zu vertreiben und/oder zu bewerben:
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Nutri-Score verstoße – soweit dort die Farbstufen dunkelgrün A oder hellgrün B hervorgehoben sind – gegen das Verbot des Art. 8 Abs. 1 HCVO. Hiernach ist die Verwendung nährwertbezogener Angaben im Grundsatz verboten. Sie dürfen ausnahmsweise dann verwendet werden, wenn sie im Anhang der HCVO aufgeführt sind und die dort definierten Bedingungen erfüllt sind. Der Nutri-Score sei dazu bestimmt gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern die besonderen positiven Nährwerteigenschaften der mit dunkelgrün A oder hellgrün B gekennzeichneten Produkte im Hinblick auf ihre Inhaltsstoffe herauszustellen. Da sich spezifische nährwertbezogene Angaben dieser Art allerdings nicht im Anhang der HCVO fänden, dürften diese für Lebensmittel nicht deklariert werden. Außerdem stellte das Landgericht Hamburg fest, dass das Nutri-Score-Logo nicht die Voraussetzungen einer ergänzenden Nährwertkennzeichnung gemäß Art. 35 LMIV erfülle und auch aus diesem Grund zu untersagen sei.
Das betroffene Lebensmittelunternehmen legte am 23.04.2019 Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ein.
Am 30.09.2019 sprach sich die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner dann für die Einführung des Nutri-Scores in Deutschland als freiwilliges Kennzeichnungselement aus.
Allein aufgrund der jüngsten politischen Entwicklungen und der in Deutschland politisch gewollten Einführung des Nutri-Scores, entschieden sich die Parteien dazu, den Rechtsstreit im Einvernehmen zu erledigen. An ihren – im gerichtlichen Verfahren – vertretenen Rechtsstandpunkten halten die Parteien weiterhin fest. Die rechtliche Bewertung des Nutri-Scores blieb von dem zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich unberührt.