Nutri-Score mit EU-Recht vereinbar?

Das in Deutschland und Europa führende Markenunternehmen im Sektor Tiefkühlkost plante bereits zu Beginn des Jahres 2019, den Nutri-Score zur Kennzeichnung ihrer Tiefkühlprodukte in Deutschland einzuführen.

Der Schutzverband war der Auffassung, dass das Kennzeichnungssystem gegen die Vorgaben des Unionsrechts verstoße, konkret gegen die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV) und der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung – HCVO).

Der Schutzverband hatte nach fruchtloser Abmahnung des Unternehmens wegen der geplanten Verwendung des Nutri-Scores einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Hamburg gestellt. Mit Urteil vom 16.04.2019 (Az. 411 HKO 9/19) schloss sich das Landgericht Hamburg der Rechtsauffassung des Schutzverbands an und untersagte dem Unternehmen, seine Produkte mit der Nutri-Score-Kennzeichnung zu vertreiben und/oder zu bewerben:

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Nutri-Score verstoße – soweit dort die Farbstufen dunkelgrün A oder hellgrün B hervorgehoben sind – gegen das Verbot des Art. 8 Abs. 1 HCVO. Hiernach ist die Verwendung nährwertbezogener Angaben im Grundsatz verboten. Sie dürfen ausnahmsweise dann verwendet werden, wenn sie im Anhang der HCVO aufgeführt sind und die dort definierten Bedingungen erfüllt sind. Der Nutri-Score sei dazu bestimmt gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern die besonderen positiven Nährwerteigenschaften der mit dunkelgrün A oder hellgrün B gekennzeichneten Produkte im Hinblick auf ihre Inhaltsstoffe herauszustellen. Da sich spezifische nährwertbezogene Angaben dieser Art allerdings nicht im Anhang der HCVO fänden, dürften diese für Lebensmittel nicht deklariert werden. Außerdem stellte das Landgericht Hamburg fest, dass das Nutri-Score-Logo nicht die Voraussetzungen einer ergänzenden Nährwertkennzeichnung gemäß Art. 35 LMIV erfülle und auch aus diesem Grund zu untersagen sei.

Das betroffene Lebensmittelunternehmen legte am 23.04.2019 Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ein.

Am 30.09.2019 sprach sich die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner dann für die Einführung des Nutri-Scores in Deutschland als freiwilliges Kennzeichnungselement aus.

Allein aufgrund der jüngsten politischen Entwicklungen und der in Deutschland politisch gewollten Einführung des Nutri-Scores, entschieden sich die Parteien dazu, den Rechtsstreit im Einvernehmen zu erledigen. An ihren – im gerichtlichen Verfahren – vertretenen Rechtsstandpunkten halten die Parteien weiterhin fest. Die rechtliche Bewertung des Nutri-Scores blieb von dem zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich unberührt.

Mitgliederbereich

Nur eingeloggten Mitgliedern des Schutzverbandes ist es möglich den Beitrag zu lesen.

Schutzverband verhindert erfolgreich Kennzeichnungsverstöße und Lebensmittelbetrug bei liposomalen Produkten
Liposomale Produkte, eine Kategorie von Nahrungsergänzungsmitteln, bei denen Wirkstoffe in Lipidvesikel (Liposomen) eingekapselt sind, gewinnen aufgrund der ihnen zugeschriebenen verbesserten Bioverfügbarkeit der Wirkstoffe an Beliebtheit. Ihre Formulierung erfordert häufig den Zusatz von Konservierungsstoffen wie Kaliumsorbat, um die Produktstabilität zu gewährleisten....
Pressemitteilung EuGH Vorlage - Pflichtangaben in der Lebensmittelwerbung
Pflichtangaben in der Lebensmittelwerbung: Schutzverband lässt offene Rechtsfrage klären! BGH legt EuGH strittige Fragen zu Pflichtangaben in der Lebensmittelwerbung mit Gesundheits-bezug vor. Mit dem Vorlagebeschluss wird im Verfahren (BGH, I ZR 130/23) des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V....
Keine Nahrungsergänzungsmittel in Gummibärchenform – Schutzverband schließt nach 4 Jahren erfolgreich Verfahren ab.
Mit Kostenbeschluss des OLG München vom 20.06.2024 (Az.: 19 W 512/23 e) hat der Schutzverband nun endlich ein seit 2020 geführtes Verfahren abgeschlossen, in dem es um die Frage ging, ob Nahrungsergänzungsmittel in Gummibärchenform in der konkreten Aufmachung vertrieben werden...
Schutzverband erfolgreich gegen Anti-Kater-Mittel „Kater sein Vater“
Derzeit preschen eine Vielzahl von Elektrolytlösungen auf dem Markt, welche insbesondere jungen Erwachsenen nach feuchtfröhlicher Partynacht bei der Überwindung des morgendlichen Katers helfen sollen. Das Landgericht Hamburg hat einem Unternehmen mit Beschluss vom 11.04.2023 (Az. 416 HKO 17/23 – nicht...
OLG München: „zu jedem Antibiotikum“ hat Krankheitsbezug – Schutzverband auch in 2. Instanz erfolgreich
Das OLG München hat mit Urteil vom 15.12.2022, Az.: 29 U 386/21 (nicht rechtskräftig) auf Antrag des Schutzverbandes einem Unternehmen verboten, ein Nahrungsergänzungsmittel aus verschiedenen Stämmen von Bifidobakterien und Lactobacillen mit der krankheitsbezogenen Angabe „zu jedem Antibiotikum“ und der irreführenden...
LMIV – zusammengesetzte Zutat: Schokolade in Pulverform ist kein Schokoladenpulver
EuGH verschärft die Vorgaben zur Formulierung des Zutatenverzeichnisses.